Allgemeines:
Alle zwischen dem Dienstleister „InnenTraum – by chrisepner“ (Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt) und dem Kunden (Auftraggeber – im folgenden AG genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem AN und dem AG abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB.
Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform.
Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
2. Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der AG ein schriftliches Auftragsformular unterzeichnen bzw. den Auftrag per E-Mail bestätigen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von AG und AN getroffen. Eilaufträge müssen vom AG als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der AN vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
3. Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der AN eine Kostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.
3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den AN bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.
4. Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des AN werden zusammen mit dem AG bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der AN hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des AN schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den AN beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
5. Haftung und Garantie
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des AG können nur geltend gemacht werden, wenn dem AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Verfärbungen und Farbabweichungen führen. Der AG muss vor der Unterzeichnung des Auftragsformulars bzw. vor der schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail hierüber informiert werden.
Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular bzw. durch die elektronische Bestätigung per E-Mail jegliche diesbezügliche Haftung seitens des AN ausgeschlossen.
5.3. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.4. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der AG verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem AN zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular bzw. in der E-Mail-Korrespondenz schriftlich zu vermerken.
5.5. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens bei Übergabe, geltend gemacht werden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
6. Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom AG unterzeichnet oder der Auftrag per E-Mail bestätigt werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung des AG sowie des AN.
6.2. Der AN behält sich rechtliche Schritte gegen den AG vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung des Formulars/Bestätigung per E-Mail bestätigt der AG dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die AGB und ggf. die schriftlich festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen (z. B. im Auftragsformular oder per E-Mail) akzeptiert und anerkannt.
6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere AGB.
7. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
7.2. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch schriftlich festgehalten werden, entweder im Auftragsformular oder in der E-Mail-Kommunikation, da diese sonst unwirksam werden.
8. Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des AN sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem AG abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des AN dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen (z. B. Kaugummi, Erbrochenes, Farben etc.), die eine spezielle Behandlung erfordern und nicht im Leistungsumfang der regulären Angebote enthalten sind, kann ein zusätzlicher Reinigungsaufwand verrechnet werden.
Dieser ist unabhängig von vereinbarten Pauschalpreisen oder sonstigen Angeboten. Aufpreise müssen schriftlich, entweder im Auftragsformular oder in der E-Mail-Korrespondenz, festgehalten werden.
Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der AG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Preisfestlegung und Flexibilität
Die im Angebot genannten Preise und Reinigungsstufen dienen als Orientierung und basieren auf den zum Zeitpunkt der Anfrage geschilderten Informationen.
Der tatsächliche Endpreis ergibt sich nach der Besichtigung bzw. nach Abschluss der Reinigung – abhängig vom tatsächlichen Aufwand und Zustand des Fahrzeugs.
Etwaige Anpassungen oder Zusatzkosten (z. B. für Sonderleistungen) werden vorab mit dem Auftraggeber besprochen und nur nach ausdrücklicher Zustimmung verrechnet.
8.5. Grundpauschale
Für Anfahrt, Rüstzeit und Aufbau wird einmalig eine Pauschale von € 30 berechnet.
Diese entfällt nur bei größeren Einsätzen mit mindestens 4 Stunden Reinigungszeit vor Ort und einer einfachen Anfahrt unter 15 km, ausgehend vom Firmensitz in 4050 Traun.
Die Grundpauschale wird im Angebot separat ausgewiesen.
8.6. Eine Rückforderung oder Kürzung des vereinbarten Entgelts ist ausgeschlossen, wenn Punkt 5.5 eingehalten und die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
9. Inhalt der verschiedenen Leistungen
9.1 FixFertig – Basis-Reinigung
Beinhaltet eine grobe Reinigung des Fahrzeuginnenraums, insbesondere das Absaugen von losen Verschmutzungen wie Staub, Laub, kleinen Steinchen oder Sand auf Teppichen und Sitzen sowie das trocken Abwischen von Armaturen, Mittelkonsole und Türverkleidungen. Diese Leistung dient der schnellen Entfernung von alltäglichem Schmutz und stellt keine Tiefenreinigung dar.
9.2 SchnellSauber – Premium-Reinigung
Umfasst die Leistungen von „FixFertig“ sowie zusätzlich die Reinigung der Front- und Heckscheibe (innen) sowie der vorderen Seitenscheiben. Kunststoffoberflächen werden feucht gewischt und pflegend behandelt, leicht haftende Verschmutzungen entfernt und der Innenraum sichtbar aufgefrischt.
9.3 BlitzBlank – Exklusiv-Reinigung
Beinhaltet die Leistungen von „SchnellSauber“ sowie eine gründliche Reinigung schwer zugänglicher Bereiche wie Lüftungsschlitze, Ritzen, Getränkehalter, Sitzschienen u. ä. Zusätzlich werden alle Scheiben im Innenraum vollständig gereinigt, und der Innenraum mit einem hochwertigen Lufterfrischer beduftet. Diese Stufe ist auf einen gepflegten, präsentationsreifen Zustand ausgerichtet.
9.4 Plus-Varianten
Für FixFertig, SchnellSauber und BlitzBlank gibt es zusätzlich eine Plus-Variante.
Diese beinhalten Aufpreise bei mehr Zeitaufwand – ohne dass gleich ein größeres Paket nötig ist. Die Preisstaffelung ergibt sich wie folgt:
FixFertig Plus: 30 + 15 Minuten = 45 Minuten = 150% des den Grundpreises in €
SchnellSauber Plus: 60 + 15 Minuten = 133,34% des Grundpreisen in €
BlitzBlank Plus: 120 + 15 Minuten = 120,84% des Grundpreises in €
9.5 ExtraWurscht – Sonderreinigungen
Diese Leistungen beinhalten intensiven Zusatzaufwand, der nicht in den Standardpaketen enthalten ist. Dazu zählen u. a.:
Diese Leistungen werden individuell kalkuliert und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Pauschalpreise besteht hierfür nicht.
9.6 Nicht in den regulären Leistungen enthalten
Nicht Bestandteil der oben beschriebenen Leistungspakete sind u. a.:
Diese Sonderverunreinigungen erfordern einen erheblich erhöhten Arbeits- und Materialaufwand sowie ggf. den Einsatz spezieller Reinigungs- oder Schutzmittel.
Sie sind nicht in den genannten Pauschalangeboten enthalten und werden – sofern sie beim Arbeitsbeginn oder während der Reinigung festgestellt werden – gesondert verrechnet, gemäß Punkt 8.3 dieser AGB.
Eine Rückforderung oder Kürzung des vereinbarten Entgelts ist ausgeschlossen, wenn die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens bei Übergabe, geltend gemacht werden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
10. Sonstiges
10.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Einsatzort, an dem die Innenraumreinigung durchgeführt wird.
10.2. Als Gerichtsstand wird der Firmenstandort vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Es gilt österreichisches Recht.
Stand 06/2025